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Arbeitsgruppen |
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Oekumene Oekumene heisst griechisch: der ganze bewohnte Erdkreis. In der Oekumene geht es um das Zusammenleben aller Kirchen, Gruppierungen, ja aller Menschen auf der ganzen Welt.
Mission Mission heisst Sendung, Verbreitung des Christentums. Mission ist ein historisch belasteter Begriff. Heutiges Missionsverständnis heisst: Hinausgehen und die eigene Ueberzeugung ansteckend leben. „Wenn du gekommen bist um mir zu helfen, verschwendest du deine Zeit, wenn du gekommen bist, weil deine und meine Befreiung verknüpft sind, dann lass uns zusammenarbeiten“ Aus Bolivien
Entwicklungszusammenarbeit Fruchtbare Entwicklungszusammenarbeit entsteht aus der Zusammenarbeit zweier mündiger Partner. Sie besteht aus dem gegenseitigen Austausch spiritueller und materieller Güter.
Dene wo’s guet geit Gieng’s besser Gieng’s dene besser Wo’s weniger guet geit Was aber nid geit Ohni dass‘s dene Weniger guet geit Wo’s guet geit
Drum geit weni Für dass es dene Besser geit Wos weniger guet geit Und drum geits o Dene nid besser Wos guet geit
Mani Matter
Dieses Lied geht – entgegen der vorherrschenden Wirtschaftswachstumstheorien - unter anderem davon aus, dass der Kuchen nicht beliebig grösser wird, was angesichts der Gefährdung unserer Schöpfung immer wichtiger wird. Qualitatives Wachstum ist gefragt.
Aktivitäten Die Arbeitsgruppe belebt die Aktivitäten der Kirchgemeinden. Ein Schwerpunkt ist die Gemeindepartnerschaft mit Niyrbogdany in Ostungarn, die seit 1993 besteht. Die Kontakte haben sich ausgeweitet nach Létavértes und Gyula. Es bestehen Kontakte zu Kuba.
Einschlägige Artikel
Kirchenverfassung
Art. 2 Auftrag der Kirche 1 Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Bern hat von ihrem Herrn den Auftrag, allem Volk in Kirche und Welt die Frohe Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen. 2 Sie versieht diesen Dienst zum Aufbau der Gemeinde durch Predigt, Taufe und Abendmahl, Lehre, Unterweisung der Kinder und Jugendlichen, Seelsorge, Liebestätigkeit, innere und äussere Mission und jedes andere ihr zur Verfügung stehende Mittel. 3 Sie ruft ihre Glieder ohne Ansehen der Person zur Busse, zum Glauben und zur Heiligung und ermahnt sie zu tätiger Teilnahme am Leben der Kirche. 4 Sie bezeugt, dass das Wort Gottes für alle Bereiche des öffentlichen Lebens, wie Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur gilt. Sie bekämpft daher alles Unrecht sowie jede leibliche und geistige Not und ihre Ursachen.
Kirchenordnung
Art. 17 Kirchenbund und Ökumene Der Synodalverband Bern-Jura ist Mitglied des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und durch diesen Mitglied der Konferenz Europäischer Kirchen, des Reformierten Weltbundes und des Ökumenischen Rates der Kirchen.
Art. 82 Ökumene 1 Durch ihre Zusammenarbeit mit den auf ihrem Gebiet tätigen anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften bezeugt die Kirchgemeinde, dass sie mit diesen zusammen, unbeschadet konfessioneller Eigenart, berufen ist zur Einheit der einen Kirche Jesu Christi. 2 Sie weiss sich verbunden mit der weltweiten Christenheit, nimmt Anteil an ihren Erfahrungen, Leiden und Hoffnungen, unterstützt die Arbeit der Mission und die Werke zwischenkirchlicher Hilfe und nimmt die Möglichkeiten ökumenischer Begegnungen wahr. 3 In besonderer Weise weiss sie sich verbunden mit den in der Diaspora als Minderheit lebenden evangelischen Gemeinden, Christen und Christinnen im Inland und im Ausland.
Art. 84 Weltweite Solidarität 1 Die Kirchgemeinde ist aufgerufen zur Mitarbeit am Frieden, an weltweiter Gerechtigkeit und Stärkung der Menschenrechte. Sie unterstützt die Entwicklungszusammenarbeit und fördert das Wissen um internationale Zusammenhänge. 2 Sie bringt ihre Bereitschaft zum Teilen auch im Rahmen ihres finanziellen Haushaltes zum Ausdruck.
Art. 154 Ökumene und Mission 1 Mit den anderen Landeskirchen und weiteren auf ihrem Gebiet tätigen christlichen Kirchen und Gemeinschaften arbeitet die Kirche in vielfältiger Weise zusammen, so im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen in den beteiligten Kantonen. 2 Durch ihre Mitgliedschaft beim Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund ist sie verbunden mit den anderen Kirchen in der Schweiz und mit der weltweiten Christenheit und beteiligt sich an deren gemeinsamen Aufgaben und Werken. Erfahrungen und Zeugnis anderer Kirchen sind ihr Herausforderung und Ermutigung für ihr eigenes Leben. 3 Sie unterstützt insbesondere Mission 21 und das Département missionaire des Eglises protestantes romandes im Rahmen der zwischen dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund und den Missionsorganisationen getroffenen Vereinbarungen. 4 Sie setzt sich für die Achtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit ein und weiss sich solidarisch mit Kirchen und Christen, die um ihres Zeugnisses willen bedrängt und verfolgt werden.
Art. 155 Mission im eigenen Land 1 Die Kirche hat von Jesus Christus den Auftrag, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen. 2 Sie bezeugt die Bedeutung des Wortes Gottes für das private und öffentliche Leben, für Ehe, Familie und andere Gemeinschaftsformen, für Arbeit, Beruf und Freizeit, für Staat und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. 3 Sie setzt sich dafür ein, dass der Sonntag als Tag des Gottesdienstes und als allgemeiner Ruhetag, der den Menschen Besinnung, Erholung und Gemeinschaft ermöglicht, erhalten bleibt. 4 Sie setzt sich ein für ein Zusammenleben von Frauen und Männern, Jungen und Alten, von Menschen unterschiedlicher Denkart, von Schweizern und Schweizerinnen mit Ausländern und Ausländerinnen, das bestimmt ist von gegenseitiger Achtung und Anteilnahme.
Art. 157 Entwicklungszusammenarbeit 1 Die Kirche beteiligt sich an der Entwicklungszusammenarbeit im Sinn eines weltweiten Einsatzes für menschenwürdige Lebensbedingungen und eines gerechten und befreienden Ausgleichs mit den Armen besonders in Afrika, Asien, Lateinamerika und im Pazifik. 2 Sie nimmt teil an Bestrebungen, die ausgerichtet sind auf Überwindung von Rassismus und von wirtschaftlicher, politischer und kultureller Unterdrückung. 3 Sie unterstützt die kirchlichen und andere Hilfswerke und setzt sich in der Öffentlichkeit für deren Projekt- und Informationsarbeit ein.
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Ökumene Mission und Entwicklungsfragen (OeME) |
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Kirchlicher Bezirk Schwarzenburg |



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Albligen |
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Guggisberg |
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Rüschegg |
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Schwarzenburg |
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In der Arbeitsgruppe Landwirtschaft und Kirche sind Bäuerinnen aus den vier Kirchgemeinden des Bezirks vertreten. Zudem machen Bäuerinnen aus benachbarten Kirchenbezirken mit.
Themen wie Bewahrung der Schöpfung – Stärkung des ländlichen Raums – Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe – Partnerschaft zwischen Stadt und Land regen uns zum Nachdenken an, bewegen uns, fordern uns zum Handeln auf.
Wir wollen aufmerksam sein für die Anliegen und Probleme der Bäuerinnen und Bauern, sie anhören und ernst nehmen. In Form von Veranstaltungen und Gesprächen zu obgenannten Themen möchten wir Mut machen und Solidarität leben.
Wir treffen uns sechs bis acht Mal jährlich abends zu gemeinsamen Gesprächsrunden im Kirchgemeindehaus Schwarzenburg. Zum Jahresprogramm gehören auch das traditionelle Bäuerinnenzmorge mit Vortrag zu einem aktuellen Thema, ein Sommerausflug, eine Filmveranstaltung mit Diskussion, Mitarbeit bei kirchlichen Anlässen.
Die Gesprächsabende wie auch die verschiedenen Veranstaltungen sind immer offen für alle interessierten Frauen und Männer.
Wir freuen uns über junge und ältere Bäuerinnen und weitere Frauen, die an der Gruppe Landwirtschaft und Kirche interessiert sind und bei uns mitmachen möchten!
Kontaktperson und Leitung: Margrit Indermühle Voremberg 15 3150 Schwarzenburg
031 731 08 63 mindermuehle@bluewin.ch |
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Landwirtschaft und Kirche |
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Die Ombudsstelle für den Kirchlichen Bezirk Schwarzenburg
Gespräch - Beratung - Konfliktlösung
für alle Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden des Bezirks
1. „Das offene Ohr“ – Was ist das? „Das offene Ohr“ ist eine Ombudsstelle. Sie ist ein Angebot des Kirchlichen Bezirks Schwarzenburg der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Sie steht allen Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden zur Beratung und Konfliktlösung kostenlos zur Verfügung. Diese Schlichtungsstelle wird von den dafür eingesetzten Mitgliedern betreut. Diese unterstehen der Schweigepflicht. Der Datenschutz der betroffenen Parteien ist damit gewährleistet.
2. Warum eine kirchliche Schlichtungsstelle? Überall, wo Menschen zusammen leben und zusammen arbeiten, kann es zu Spannungen, Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Zerwürfnissen kommen, die eskalieren. Nicht selten sind Kündigungen der unschöne Abschluss eines ungelösten Konflikts. Nicht immer lassen sich Konflikte ohne Unterstützung von aussen klären. „Das offene Ohr“ ist eine Anlaufstelle zur Beratung und Konfliktlösung, welche bemüht ist, zuzuhören, den Dialog zu suchen, zu klären und für alle eine annehmbare Lösung zu finden.
3. Wer kann „Das offene Ohr“ anrufen? Alle Personen, welche innerhalb der Kir-che einen Beruf oder ein Amt ausüben und in dieser Funktion in einen Konflikt geraten sind, dürfen den Dienst dieser Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.
Zum Beispiel: · wenn sich Pfarrerin / Pfarrer und Kirchgemeinderat in die Haare geraten sind · wenn Katechetinnen / Katecheten untereinander oder mit Pfarrerinnen / Pfarrern Kompetenzprobleme haben · wenn Katecheten und Mitarbeiterinnen nicht mehr miteinander reden / arbeiten / umgehen / sich verständigen können · wenn sich Pfarrkolleginnen / -kollegen nicht mehr verstehen · wenn Sigristin / Sigrist und Organistin / Organist einander in die Quere gekommen sind · usw.
4. Wie geht man vor? „Das offene Ohr“ kann über eines der Mitglieder kontaktiert werden. Die Mit-gliederliste kann über die Kirchgemeinden bezogen und im Internet eingesehen werden (www.ref.ch/wahlern). Das beauftragte Mitglied der Schlich-tungsstelle berät mit der Gruppe und der beigezogenen Fachperson die Vorge-hensweise. Anschliessend wird mit den Konfliktparteien ein Gespräch vereinbart, bei welchem 2-3 Mitglieder der Schlichtungsstelle teilnehmen.
5. Wie wird geschlichtet? Der Schlichtungsprozess verläuft in der Regel nach folgendem Schema:
Zuhören: Die Mitglieder des „offenen Ohrs“ hören den Konfliktparteien zu, die Konfliktparteien hören einander zu.
Verstehen: Gemeinsam versuchen alle Beteiligten zu verstehen, worum es eigentlich geht, wie der Konflikt entstanden ist, wie es zu Blockierungen kommen konnte. Klären: Wenn alles auf dem Tisch liegt, entsteht ein klares Bild der Interessen.
Lösen: Nun wird gemeinsam nach Lösungen gesucht, die im Alltag realisiert werden können.
Wenn nötig, werden weitere Besprechungstermine vereinbart. Falls der Schlichtungsversuch scheitert, werden die Konfliktparteien auf weiterführende professionelle Begleitung / Beratungen hingewiesen.
6. Wer gehört dem „offenen Ohr“ an? Die 6 - 8 Mitglieder der Schlichtungsstelle rekrutieren sich aus dem kirchlichen Bezirk Schwarzenburg mit mind. je 1 Mitglied aus den vier Kirchgemeinden Albligen, Guggisberg, Rüschegg und Wahlern. Weiter wird darauf geachtet, dass in der Gruppe verschiedene Alter, Berufe und beide Geschlechter vertreten sind. Die Mitglieder dürfen kein kirchliches Amt ausüben und nicht Mitarbeitende einer Kirchgemeinde sein, damit Unabhängigkeit gewährleistet ist. Eines der Mitglieder ist eine Fachperson und verfügt über eine Ausbildung in Konfliktlösung.
7. Daraus folgt... Es ist nicht einfach, eine Streitkultur zu entwickeln, die es erlaubt Konflikte anzugehen, zu klären und Lösungen zu finden. Wo es gelingt, gehen Kirchge-meinden in ihrer Identität gestärkt dar-aus hervor. Wo es nicht gelingt, sind alle Betroffenen Verlierer. „Das offene Ohr“ möchte dazu beitragen, dass es im Kirchlichen Bezirk Schwarzenburg keine Verlierer gibt. Das kann aber nur gelingen, wenn die Konflikte frühzeitig an die Schlichtungsstelle herangetragen werden.
Also: Nur Mut! „Das offene Ohr“ ist für Sie da!
8. November 2004
Der Vorstand des Kirchlichen Bezirks Schwarzenburg
Treffpunkt: Nach Bedarf
Zeit: Gemäss Abmachung
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Das offene Ohr |
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Einen Tag lang können KUW-Unterrichtende und Interessierte des Bezirkes an einer unterrichtsspezifischen Weiterbildung kostenlos teilnehmen. Die Themen werden in der Regel vorgängig von den Teilnehmenden bestimmt. Die Organisatorin lädt dazu eine religionspädagogische Fachperson ein, welche die Tagung gestaltet. Der KUW-Bezirkstag ist eine wunderbare Möglichkeit, eigene Erfahrungen auszutauschen, Fragen einzubringen, Probleme des Unterrichts zu klären und viel Spannendes und Neues zu lernen.
Kontaktadresse: Pfrn. Annemarie Hänni Leutwyler Pfarrhaus 3158 Guggisberg
Tel. 031 735 51 14
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KUW-Bezirkstag |
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031 731 08 63 031 731 10 46 031 741 46 33 031 738 93 36 031 735 54 60
031 819 96 54 |
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Kontaktpersonen: Margrit Indermühle Hansjörg Hubacher Regula Reinhardt Heidi Nydegger Margreth Burri
Fachperson: Pfr. Arnold Wildi |
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Schwarzenburg Schwarzenburg Albligen Rüschegg Guggisberg
Toffen |